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AGB´s

Landhaus Arnoth „Alter Gasthof Faust“

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag

Besonders für Reservierungen im Veranstaltungsrahmen

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge (Beherbergungs-, Mietvertrag) sowie für alle Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels inklusiven Gutscheinen. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes/Bestellers hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag zustande. Der Vertrag ist auch für mündliche Zusagen verbindlich geschlossen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich, schriftlich anerkannt.

 

1. Der Abschluss des Hotelaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

 

2. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung, sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Bei der Abreise nach 12.00 Uhr wird gebeten, dies dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr des Vortages mitzuteilen, bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

 

3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, sollten vereinbarte Räumlichkeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, um gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.

 

4. Für Reservierungen im Veranstaltungsrahmen, besonders Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Tagungen, (ab 4 Zimmer oder und gebuchten Veranstaltungsräumen) Arrangements, bei Menü- und Büffetbestellungen treten bei Um- bzw. Abbestellung (Stornierungen) folgende Regelungen in Kraft (hier werden Arbeitstage gezählt- es gilt die 5 Tage Woche)

a) 58 Tage vor Ankunft keine Kosten

b) 57 bis 28 Tage vor Ankunft 35% der vereinbarten Leistungen

c) 27 bis 15 Tage vor Ankunft 50% der vereinbarten Leistungen

d) 14 bis 0 Tage vor Ankunft 80% der vereinbarten Leistungen

 

 

 

Stornierungen jeglicher Art müssen von dem Gast in schriftlicher Form getätigt und von dem Hotel schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erhalten. Das Hotel empfiehlt bei allen Reisen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung sowie Ausfall-Versicherungen bei gastronomischen Veranstaltungen um eventuell aufkommenden Stornogebühren vorzubeugen.

 

5. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Raum-Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe/Vermietung der vertraglich vereinbarten Zimmer und Raum-Kapazitäten hat der Gast für die Dauer des Vertrages, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

 

6. Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens nach Erhalt der Rechnung oder und bei der Abreise ohne Abzug und in BAR fällig. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber. Kreditkartenzahlungen (Visa, Eurocard, MasterCard) werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch verbilligte Sonderpreise sind. Bei Sonderveranstaltungen, Gruppen oder bei begründetem Anlass ist das Hotel berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Schriftlich, postalisch zugestellte Rechnungen sind sofort nach erhalt, ohne Abzug zu überweisen.

 

7. Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise ergeben sich aus den Hotel-Prospekten und aus den zusätzlichen Angaben in der Reservierungsbestätigung. Bei regulären Zimmerreservierungen umfasst der Preis die Beherbergung, Frühstück, bei Tagungen die vereinbarte Verpflegung, Bedienungsgelder sowie die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer in EURO ( € ). Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich !

 

8. Die Gäste im Hotel haften dem Hotel in vollem Umfang für die durch sie selbst, Ihre Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrlässig verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, entsprechende Versicherungen abzuschließen.

 

9. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder eindeutig nachweislicher grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, nach den Bestimmungen des BGB´s maximal das 10fache des Zimmerpreises ( max. Euro 850.- ). Soweit das Hotel für Dritte ein zu stehen hat, haftet das Hotel nur, soweit ein nachweisbares Verschulden vorliegt. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotelhaftpflichtversicherung begrenzt, eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere eine Haftung durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Hochwasser, Rohrbruch, Feuer, etc. wird ausgeschlossen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.

 

10. Soweit dem Gast ein Stellplatz für sein Auto ( Parkplatz oder Garage ) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.

 

11. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht (optionierte Buchungsanfrage) eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmer vorliegen. Ferner ist das Hotel berechtigt aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass die dem Herrschafts-, bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter-, oder Weitervermietung vorliegt; das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen; der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach Paragraph 807 Zivilprozessordnung abgegeben, eine außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird. Das Hotel hat den Gast im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

 

12. Gutscheine deren Gültigkeit mit einem Datum begrenzt ist werden darüber hinaus nur in Ausnahmefällen vom Hotel eingelöst. Sollten Leistungen am Tag der Ausstellung des Gutscheines mit einem anderen Preis wie zum Zeitpunkt des Einlösens berechnet werden, ist die negative Differenzsumme zum Zeitpunkt des Einlösens vom Gast zu entrichten. Eine Rückvergütung bei Preisnachlässen ist nicht möglich.

 

13. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ( AGB ) unwirksam sind oder werden berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglichen vorgesehen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

 

14. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien, dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformerfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ( BRD ) Erfüllungsort und Gerichtstand sind, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, Sitz des Hotels. Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG ) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen hin.

 

15. Gestattung zur kostenlosen Mitbenutzung eines Internetzugangs über WLAN im Landhaus Arnoth „Alter Gasthof Faust“

Der Inhaber betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb Landhaus Arnoth „Alter Gasthof Faust“ einen Internetzugang über einen nicht verschlüsselten WLAN-Dienst. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Landhaus Arnoth „Alter Gasthof Faust“ eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Landhaus Arnoth „Alter Gasthof Faust“und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

 

Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

 

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;

  • es ist ausdrücklich untersagt File-sharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über unser Internet zu starten.

 

 

 

 

Wir weisen darauf hin, dass durch die Nutzung unseres WLAN grundsätzlich auch Dritte auf Ihr Endgerät zugreifen können, sofern Sie dieses nicht entsprechend gesichert haben. Sie sollten über unseren Hotspot nur auf das Internet zugreifen, wenn Sie eine aktuelle Virenschutzsoftware und Firewalls auf Ihrem Endgerät installiert haben. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie über unser WLAN keine Bankgeschäfte abwickeln und keine PIN oder sonstige eigene Passwörter übertragen. Der Gast stellt den Inhaber/Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber/Betreiber auf diesen Umstand hin.

 

 

 

 

Stand Januar 2019

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